Kundige Person

Hirsch, der einem Unfall zum Opfer fiel
Hirsch, der einem Unfall zum Opfer fiel

Um Wildbret von Groß- oder Kleinwild für den menschlichen Verzehr in Verkehr (Endverbraucher oder Wildbearbeitungsbetrieb) bringen zu dürfen, muss die Qualität und Beschaffenheit vorher von einer so genannten Kundigen Person beurteilt worden sein, die bescheinigt, dass das Wildfleisch unbedenklich und hygienisch einwandfrei ist.

Eine Kundige Person hat zertifizierte Sachkenntnis über Verhaltensweisen, Anatomie, Physiologie sowie Pathologie beim Wild, Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Bereich der Gesundheit von Mensch und Tier und der Hygienerichtlinien für das Inverkehrbringen von Wildbret laut europäischem Lebensmittelhygienerecht EU-Verordnung Nr. 853/2004.

Neben der Untersuchung des Wildkörpers zur Feststellung von gesundheitlich bedenklichen Merkmalen, wird bei Schwarzwild zusätzlich eine Trichinenuntersuchung für den Eigenbesitznehmer oder den Endverbraucher in Auftrag gegeben.

Außer bei Eigennutzung des Wildbrets muss bei jeder Jagd legal mindestens eine Kundige Person anwesend sein. Auch bei Unfallwild, wo das noch lebende Stück durch einen Jäger getötet wurde, muss das Wild vor Abgabe als Lebensmittel an Dritte einer Untersuchung unterzogen werden.

Bei Xperience Outdoor steht Ihnen eine zertifizierte Kundige Person zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

Hirsch